Landesplanung
Landesentwicklungsplan (LEP)
Leitbild
ÖPNV
Planungsregion
Raumordnung
Regionale Planungsgemeinschaft
Regionalplan
REK
StPNV
Zentrale Orte
Zentralörtliche Funktionen
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Landesplanung
Teil der öffentlichen Verwaltung in Thüringen. Sie stellt zusammenfassende, übergeordnete, überörtliche Programme und Planungen auf, die den Grundsätzen der
Raumordnung entsprechen müssen. Raumbedeutsame Maßnahmen und Planungen werden durch sie koordiniert.
Landesentwicklungsplan (LEP)
Der LEP legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Thüringens fest. Der erste Thüringer LEP wurde 1993 als Landesentwicklungsprogramm rechtskräftig. Der LEP ist Basis für die kleinräumigeren, gebietsschärferen RROP und wurde 2004 fortgeschrieben.
Leitbild
Damit wird die Vision von der Gestalt, Struktur und Entwicklung einer Region, Stadt oder Gemeinde beschrieben. Dementsprechend sind Leitbilder sehr komplex in ihrer Aussage und enthalten weder
Festlegungen noch konkretisierte Schritte zur Erreichung des Zielzustandes.
Leitbilder vereinen politische und planerische Ideen. Sie stellen somit generelle Grundmuster und Prinzipien der Orientierung für die angestrebte Entwicklung dar und sollten von breiten
Kreisen getragen werden. An Leitbildern sollen sich Beschlüsse und Entscheidungen in der Region orientieren.
ÖPNV
Abkürzung für "Öffentlicher Personen- Nahverkehr". Gesamtheit aller öffentlichen Verkehrsmittel im regionalen Maßstab.
Planungsregion
In Thüringen gibt es 4 Planungsregionen. Eine Planungsregion umfasst den Planungsraum, für den die regionale Planungsgemeinschaft den Regionalen Raumordnungsplan
(oder Regionalplan) aufstellt. Die Planungsregion besteht aus mehreren Landkreisen und mindestens einer kreisfreien Stadt.
Raumordnung
Unter Raumordnung versteht man die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung des Bundes (Bundesraumordnungsprogramm) sowie der Länder (Landesentwicklungsplan) zur Ordnung und Entwicklung des Raumes.
Regionale Planungsgemeinschaft
Sie ist Trägerin der Regionalplanung, das heißt, sie hat für ihr Gebiet (Planungsregion) den Regionalplan aufzustellen und
fortzuschreiben. Dabei bedient sie sich der Geschäftsstellen im Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Regionale Planungsgemeinschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und
besteht aus den Landkreisen und kreisfreien Städten der Planungsregion.
Die Planungsgemeinschaft fokussiert mittels Regionalplan die Ziele der Landesplanung auf die Ebene der Planungsregion und benennt die zentralen Orte der
unteren Stufen sowie ihrer Verflechtungsbereiche. Sie weist Orten bestimmte Entwicklungsaufgaben zu und stellt fachliche Ziele, die bis auf Gemeindeebene konkret sein können, auf.
Regionaler Raumordnungsplan (RROP)
Der RROP (oder auch Regionalplan) enthält die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, räumlich und
sachlich spezifiziert für die Ebene der Planungsregion - abgeleitet aus den übergeordneten Planungen (z.B. LEP). Er benennt die zentralen Orte der
unteren Stufen und ihrer Verflechtungsbereiche, weist Orten bestimmte Entwicklungsaufgaben zu und stellt fachliche Ziele, die bis auf Gemeindeebene konkret sein können, auf.
REK (Regionale Entwicklungskonzepte)
siehe "REK" in der Rubrik "Region»Städteverbund"
StPNV
Abkürzung für "Städtischer Personen- Nahverkehr". Teilbereich des ÖPNV. Wird im Städtedreieck hauptsächlich per Bus realisiert.
Zentrale Orte
Theorie von W. Christaller, wonach der Siedlungsraum räumlich hierarchisch gegliedert ist. Die zentralen Orte und ihre Verflechtungsbereiche bilden eine Netzstruktur. Diesem Prinzip der
Raumplanung folgt auch die deutsche Raumordnung und Landesplanung.
In Thüringen werden die zentralen Orte im 2004 fortgeschriebenen Landesentwicklungsplan (LEP) und den hiernach fortzuschreibenden Regionalen Raumordnungsplänen
(RROP) der vier Thüringer Planungsgemeinschaften (Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthüringen) festgelegt.
Zentrale Orte nehmen über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinaus -entsprechend ihrer Zentralitätsstufe- Versorgungsaufgaben für ihren Verflechtungsbereich wahr (Theater,
Bad, Stadion etc.).
Zentrale Orte mit Teilfunktionen nehmen in einigen Bereichen Funktionen der nächst höheren Zentralitätsstufe wahr.
Es gibt 4 Stufen Zentraler Orte:
- Oberzentrum (z.B. Jena)
- Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums (z.B. funktionsteilig Bad Blankenburg-Rudolstadt-Saalfeld)
- Mittelzentrum (z.B. Pößneck)
- Grundzentrum
Bis zum In-Kraft-Treten der fortgeschriebenen Regionalpläne gelten statt der "Grundzentren" die Kategorien "Unterzentrum" und "Kleinzentrum" fort:
- Unterzentrum (z.B. Königsee)
- Kleinzentrum (z.B. Remda)
Zentralörtliche Funktionen
Das Städtedreieck am Saalebogen entwickelt sich funktionsteilig, das heißt, daß nicht jede Stadt alle zentralörtlichen Funktionen, die ihr zugerechnet werden, wahrnimmt,
sondern die Städte gemeinsam festlegen, an welchem Standort z.B. ein Erlebnisbad oder eine Stadthalle gebaut wird. So können Kräfte und Mittel sinnvoll gebündelt werden.
Gemeinsame, abgestimmte Fördermittelanträge bekommen daher ein größeres Gewicht. Letztendlich kommt dies -unabhängig vom Ort der Funktionsausübung - der gesamten Region
zugute.
Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sollen:
-
den Anforderungen an vollständig ausgeprägte Mittelzentren entsprechen;
-
aufgrund ihrer räumlichen Lage sowie spezifischen Voraussetzungen ausgewählte oberzentrale Aufgaben wahrnehmen;
-
als räumliche Leistungsträger das Netz der Oberzentren ergänzen.
Mittelzentren sollen:
-
den gehobenen und spezialisierten Bedarf der Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches decken;
-
die Funktionen von Unter- / Kleinzentren für ihren Nahbereich übernehmen;
-
ein in Qualität und Quantität gehobenes Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen;
-
durch Vielfalt und Qualität ihrer Arbeitsplätze und die sich dadurch herausbildenden Arbeitspendlereinzugsbereiche ein wesentliches Element regionaler Arbeitsmarktstruktur bilden;
-
in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ihres Verflechtungsbereiches vielseitige Einkaufsmöglichkeiten für Waren des gehobenen Bedarfs bieten;
-
die medizinische und soziale Betreuung in Krankenhäusern und Spezialeinrichtungen gewährleisten;
-
Sitz von Behörden und Gerichten sein;
-
Banken und Kreditinstitute haben;
-
zur Hochschulreife führende Schulen, auch Förderschulen, sowie Berufsschulen und Einrichtungen der Erwachsenenqualifizierung aufweisen;
-
Spezialsport- und Freizeiteinrichtungen, zumindest Sporthalle, Stadion und Hallenbad in angemessener Größe besitzen;
-
ein ausgewähltes kulturelles Angebot haben.
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